Nationalratswahl 2017
Am Sonntag, 15. Oktober 2017
Mit dem Bundesgesetzblatt, BGBl. II Nr. 190/2017, vom 14. Juli 2017 wurde die Wahl zum Nationalrat ausgeschrieben. Als Wahltag wurde Sonntag, der 15. Oktober 2017, festgelegt. Der Nationalrat besteht aus insgesamt 183 Mitgliedern, die nach den Bestimmungen der Nationalratswahlordnung gewählt werden.
Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählen im Wahllokal
Es erhalten alle wahlberechtigten Personen rund drei Wochen vor der
Wahl die „Amtliche Wahlinformation“
per Post zugesendet. Diese informiert Sie über Ihr zuständiges Wahllokal und
wie lang ihr Wahllokal geöffnet hat. Nehmen Sie die „Amtliche Wahlinformation“ und ein Ausweisdokument zum Wählen mit,
so werden Sie schneller im Wählerverzeichnis gefunden und dadurch wird die Zeit
im Wahllokal verkürzt.
Bitte verwechseln Sie die „Amtliche Wahlinformation“ nicht mit einer Wahlkarte!
Wählen mit Wahlkarte
Wenn Sie am Wahltag, dem 15.10.2017, nicht in Ihrem zuständigen
Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus
gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland), haben Sie
die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte
in einem dafür vorgesehenen Wahlkarten- Wahllokal oder
sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl zu wählen.
Wahlkarten werden
voraussichtlich ab 19. September 2017 ausgestellt, da erst dann die Wahlkarten
und die Stimmzettel für die Nationalratswahl 2017 vorliegen.
Bei der Beantragung muss auch der Postweg für die Zustellung der
Wahlkarte beachtet werden. Deshalb wird empfohlen, eine benötigte Wahlkarte so
bald als möglich zu beantragen.
Eine Beantragung ist auf
folgende Arten möglich:
Mündlich: am Gemeindeamt (nur der Wahlberechtigte persönlich) bis längstens Freitag, 13. Oktober 2017, 12.00 Uhr
Mündlich: am Gemeindeamt für andere Personen: nur unter Vorlage einer Vollmacht (Antrags- und Vollmachtformular finden Sie auf der Seite 13) bis längstens Freitag, 13. Oktober 2017, 12.00 Uhr
Schriftlich: mit Angabe der Passnummer oder Kopie eines Lichtbildausweises bis Mittwoch, 11. Oktober 2017 per E-Mail oder per Telefax 07477/423 63-20 mit der Anforderungskarte (befindet sich mit der „Amtlichen Wahlinformation“, welche drei Wochen vor der Wahl per Post ins Haus kommt) bis längstens Mittwoch, 11. Oktober 2017, und bis Freitag, 13. Oktober 2017, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist
Online: unter https://www.wahlkartenantrag.at/ bis längstens Mittwoch, 11. Oktober 2017
Eine telefonische Beantragung
ist nicht möglich!
Bei einem persönlichen Antrag ist die Vorlage eines Identitätsdokumentes
(z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) ausreichend. Die Wahlkarte kann
bei einer Antragstellung ab 19. September 2017 nach einer kurzen Wartezeit sofort
mitgenommen werden.