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Waldbrandverordnung

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Amstetten, mit der Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet werden

Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Waldbrandverordnung.pdf

Dienstag, 24. Juni 2025