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Nationalratswahl 2017

Am Sonntag, 15. Oktober 2017

Mit dem Bundesgesetzblatt, BGBl. II Nr. 190/2017, vom 14. Juli 2017 wurde die Wahl zum Nationalrat ausgeschrieben. Als Wahltag wurde Sonntag, der 15. Oktober 2017, festgelegt. Der Nationalrat besteht aus insgesamt 183 Mitgliedern, die nach den Bestimmungen der Nationalratswahlordnung gewählt werden.


Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Wählen im Wahllokal
Es erhalten alle wahlberechtigten Personen rund drei Wochen vor der Wahl die „Amtliche Wahlinformation“ per Post zugesendet. Diese informiert Sie über Ihr zuständiges Wahllokal und wie lang ihr Wahllokal geöffnet hat. Nehmen Sie die „Amtliche Wahlinformation“ und ein Ausweisdokument zum Wählen mit, so werden Sie schneller im Wählerverzeichnis gefunden und dadurch wird die Zeit im Wahllokal verkürzt.

Bitte verwechseln Sie die „Amtliche Wahlinformation“ nicht mit einer Wahlkarte!


Wählen mit Wahlkarte
Wenn Sie am Wahltag, dem 15.10.2017, nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland), haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte

  • in einem dafür vorgesehenen Wahlkarten- Wahllokal oder

  • sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl zu wählen.


Wahlkarten werden voraussichtlich ab 19. September 2017 ausgestellt, da erst dann die Wahlkarten und die Stimmzettel für die Nationalratswahl 2017 vorliegen.
Bei der Beantragung muss auch der Postweg für die Zustellung der Wahlkarte beachtet werden. Deshalb wird empfohlen, eine benötigte Wahlkarte so bald als möglich zu beantragen.


 Eine Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

  • Mündlich: am Gemeindeamt (nur der Wahlberechtigte persönlich) bis längstens Freitag, 13. Oktober 2017, 12.00 Uhr

  • Mündlich: am Gemeindeamt für andere Personen: nur unter Vorlage einer Vollmacht (Antrags- und Vollmachtformular finden Sie auf der Seite 13) bis längstens Freitag, 13. Oktober 2017, 12.00 Uhr

  • Schriftlich: mit Angabe der Passnummer oder Kopie eines Lichtbildausweises bis Mittwoch, 11. Oktober 2017 per E-Mail oder per Telefax 07477/423 63-20 mit der Anforderungskarte (befindet sich mit der „Amtlichen Wahlinformation“, welche drei Wochen vor der Wahl per Post ins Haus kommt) bis längstens Mittwoch, 11. Oktober 2017, und bis Freitag, 13. Oktober 2017, 12.00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist

  • Online: unter https://www.wahlkartenantrag.at/ bis längstens Mittwoch, 11. Oktober 2017


Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Bei einem persönlichen Antrag ist die Vorlage eines Identitätsdokumentes (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) ausreichend. Die Wahlkarte kann bei einer Antragstellung ab 19. September 2017 nach einer kurzen Wartezeit sofort mitgenommen werden.