Wohnschirm
Miete: Wohnungslosigkeit verhindern
WOHNSCHIRM MIETE unterstützt Mieterinnen/Mieter, die Mietrückstände haben, diese nicht selbst bezahlen können und dadurch von Wohnungsverlust bedroht sind. Nach einer kostenlosen Beratung durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter kann ein Antrag auf Übernahme von Mietrückständen oder auf finanzielle Unterstützung beim Umzug in eine neue, leistbare Wohnung gestellt werden.
Housing first: Wohnungslosigkeit beenden
WOHNSCHIRM HOUSING FIRST (zuerst die [eigene] Wohnung) unterstützt wohnungslose Personen, die nicht in der Lage sind, die Wohnungslosigkeit selbstständig mit eigenen Mitteln zu beenden oder abzuwenden. Die Vermittlung von leistbaren Wohnungen in Verbindung mit Begleitung durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter ist Kern der Unterstützungsleistungen. Im Zusammenhang damit kann das Programm auch Anmietungskosten (Kautionen und Finanzierungsbeiträge) übernehmen.
Energie: Energiesicherung
WOHNSCHIRM ENERGIE – Für Menschen mit niedrigem Einkommen ist in Härtefällen Unterstützung im Bereich der Energiekosten möglich. Bei unmittelbar drohender oder bereits durchgeführter Energieabschaltung können nach Beratung und Antragstellung einmalig Energieschulden übernommen werden.
Kostenlose Beratung
Bei Wohnungslosigkeit, Mietschulden oder Abschaltung der Energie gibt es eine kostenlose Beratung! Beratungsstellen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Wohnschirm-Website (BMASGPK) zu finden.
Weiterführende Informationen
- Wohnschirm-Website (BMASGPK)
- Wohnschirm-Video (BMASGPK)
- Informationen zum Wohnen und Wohnschirm (BMASGPK)
- Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Österreich
Rechtsgrundlagen
- Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G)
- WOHNSCHIRM MIETE und WOHNSCHIRM ENERGIE:
- WOHNSCHIRM HOUSING FIRST:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz