Als Bürgermeister und Baubehörde erster Instanz ist es mir ein besonderes, wichtiges Anliegen, die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger über die vom Land NÖ neuerstellte Gefahrenhinweiskarte zu informieren.
Rutschungen, Steinschläge und Felsstürze mit beträchtlichen Schäden an Häusern, Straßen und Forst- sowie Agrarflächen haben das Land NÖ veranlasst Gefahrenhinweiskarten für Rutsch- und Sturzprozesse auszuarbeiten.
Seit Juli 2013 werden diese Gefahrenhinweiskarten, (sie geben Auskunft darüber, wo zukünftig mit Rutschungen und Sturzprozessen zu rechnen ist), an die NÖ Gemeinden verteilt und MÜSSEN somit bei Flächenwidmungs- und Bauverfahren von den zuständigen Behörden zur Anwendung gebracht werden.
Die Gefahrenhinweiskarte muss möglichst früh im Planungsprozess eingesetzt und berücksichtigt werden und zwar in folgenden Verfahren:
- Raumplanung: Widmungen von Bauland und speziellen Grünlandkategorien
- Hochbau: Neubau und/oder Erweiterung von Gebäuden
- Infrastruktur: Straßenbau, Leitungsbau
- Wasserbau: Oberflächenentwässerung, Teiche, Versickerung
- Naturschutz und Landwirtschaft: Anschüttungen
- Forstwesen: Wegebau, Waldentwicklungsplan, Rodungen
Die Karte gibt flächendeckend Auskunft über die Wahrscheinlichkeit der Gefährdung durch Rutschungen. Sie berücksichtigt die Entstehung von Rutschungen nicht aber deren Reichweite. Die Einschätzung der Gefährdung wird in drei Gefährdungsklassen gegliedert.
Weiße Bereiche: hier ist durch den RaumplanerIn zu prüfen, ob augenscheinliche Hinweise auf Rutschprozesse vorhanden sind. Das können wellige Oberflächen, sehr feuchte Dellen im Hangbereich, leicht sichtbare Gebäudeschäden u. ä. sein. In Zweifelsfällen ist der Geologische Dienst des Landes NÖ zur Begutachtung heranzuziehen.
Gelbe Bereiche können als Bereiche mit einer mittleren Gefährdungswahrscheinlichkeit eingestuft werden. Für jene Bereiche hat sich der Geologische Dienst des Landes NÖ bereit erklärt, bei einem Lokalaugenschein genauere Erkundungen und Begutachtungen durchzuführen und das Ausmaß der Gefährdung zu beurteilen.
Orange Bereiche haben eine derart hohe Wahrscheinlichkeit für Rutschungsgefährdung, dass für geplante Widmungen, Errichtung von Gebäuden, bauliche Anlagen, Straßen u. v. m. ein Gutachten von einer einschlägig fachkundigen Person (Geologe/in, Geotechniker/in) eingeholt werden muss.
Um zukünftig möglichen Naturgefahren aus dem Weg zu gehen liegt es in unserer eigenen Verantwortung, vor neuen Widmungen und Errichtungen verschiedenster Gebäude und baulicher Anlagen, als Werkzeug die Gefahrenhinweiskarte zur Hand zu nehmen.