Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Begriffsdefinitionen
- Aufsichtspersonen/Begleitpersonen
- Erziehungsberechtigte
- Handlungsfähigkeit Jugendlicher
- Kinder und Jugendliche
- Strafbarkeit Jugendlicher (Deliktsfähigkeit)
- Zustimmung der Eltern
Letzte Aktualisierung: 12. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion