Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Ich werde als Laienrichter zu einer Hauptverhandlung berufen
- Allgemeines zur Berufung zu einer Hauptverhandlung als Laienrichter
- Wann darf ich wegen der Nähe zur Sache nicht als Laienrichter eingesetzt werden?
Aktuelle Informationen über Berufung zu einer Hauptverhandlung als Laienrichter etc.
Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024
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