Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Exekutionsmittel und Exekutionsvollzug
Aktuelle Informationen über Exekutionsmittel, Exekutionsvollzug, Exekution wegen Geldforderungen etc.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).
Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion