Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Allparteilichkeit
Allparteilichkeit ist die Fähigkeit, für alle Konfliktparteien gleichermaßen Partei zu ergreifen.
Beispiel
Mediatorin/Mediator
Letzte Aktualisierung: 18. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion