Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Hacking
Hacking bezeichnet ein unerlaubtes Eindringen in ein fremdes Computersystem. Hacken ist strafbar, wenn jemand Sicherheitsvorkehrungen des Systems verletzt oder überwindet, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen oder die Betreiberin/den Betreiber des Systems zu schädigen (z.B. durch Auskundschaften von Betriebsgeheimnissen).
Auch die Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems oder das Umgehen von Zugangsbeschränkungen oder technischen Sperren ist strafbar.
Rechtsgrundlagen
- 118a Strafgesetzbuch (StGB)
- 126a - 126c Strafgesetzbuch (StGB)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion