Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Bezirksgericht

Die Bezirksgerichte sind in erster Instanz zuständig für

  • Zivilprozesse bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro, in bestimmten Angelegenheiten sogar unabhängig der Höhe des Streitwerts (z.B. Ehe- und Familiensachen, Mietstreitigkeiten) sowie für Außerstreitverfahren (z.B. Verlassenschaftsverfahren, Kindesunterhaltsverfahren, Grund- und Firmenbuchsachen),
  • Strafverfahren über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr angedroht ist (z.B. Diebstahl, fahrlässige Körperverletzung),
  • Exekutionsverfahren und deren Vollzug,
  • Insolvenzverfahren von Privatpersonen (Schuldenregulierungsverfahren im "Privatkonkurs"),
  • unternehmensbezogene Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 15.000 Euro als "Bezirksgerichte in Handelssachen" (in Wien besteht ein eigenes Bezirksgericht für Handelssachen).
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion