Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Kindheit und Behinderung
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- Steuerrechtlicher Freibetrag für Mehraufwendungen für Kinder mit Behinderungen
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- Inklusion von Kindern mit Behinderungen – Kindergarten
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Letzte Aktualisierung: 28. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion