Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Meldeauskunft

Jede Person kann bei der zuständigen Meldebehörde eine (kostenpflichtige) Meldeauskunft über den Hauptwohnsitz einer anderen Person verlangen. Dazu muss ein formloser Antrag gestellt und ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Vor- und Nach- oder Familiennamen der gesuchten Person und ein weiteres Merkmal (z.B. Geburtsdatum oder bisheriger Wohnsitz) muss genannt werden.

Ausführliche Informationen zum Thema "Personen-/Meldeauskunft" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Neu

Auf den Seiten des Zentralen Melderegisters (ZMR) kann die Meldeauskunft (→ BMI) online beantragt werden. Voraussetzung ist eine aktivierte ID Austria und für die elektronische Zustellung eine Anmeldung zur elektronischen Zustellung.

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion