Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Begriffe mit E

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Entgelt

Unter Entgelt versteht man alle Arten von Geld- bzw. Sachbezügen (z.B. Grundlohn, Überstundenzuschlag, Zulagen und Zuschläge, Prämien, Dienstauto, Honorare), die die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung ihrer/seiner Arbeitskraft gewährt.

Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion