Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Organmandat

Sinnverwandter Begriff: Organstrafverfügung

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion