Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
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- Allgemeines zu Laienrichtern
- Möglichkeit auf Befreiung vom "Laienrichteramt"
- Wer darf das Amt des Laienrichters nicht ausüben?
Aktuelle Informationen über Auslosung als Laienrichter, Befreiung vom Laienrichteramt etc.
Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024
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