Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Selbstständige Tätigkeit als Betreuungskraft
- Notwendige Schritte für die Arbeit als selbstständige Betreuungskraft
- Steuerpflicht der "24-Stunden-Betreuung"
- SERVICE: Online-Ratgeber und -Rechner
Aktuelle Informationen über selbstständige Tätigkeit als Betreuungskraft, Gewerbeanmeldung, Sozialversicherung (SVS) – Anzeige etc.
Letzte Aktualisierung: 14. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion