Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Offizialdelikt
Von einem Offizialdelikt spricht man, wenn eine strafbare Handlung von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.
Beispiel
- Mord
- Raub
- Diebstahl
- Körperverletzung
Ausführliche Informationen zum Thema "Delikt" (Übersicht zu den verschiedenen Arten von Delikten) finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 19. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion