Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Begriffe mit L
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Lohnsteuer
Die Einkünfte von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unterliegen der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber behält sie für jede Arbeitnehmerin/jeden Arbeitnehmer ein und bezahlt sie direkt an das Finanzamt.
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Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion