Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Studieren in der EU – Daueraufenthalt

Leben österreichische Studentinnen/österreichische Studenten fünf Jahre lang ununterbrochen und rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat, erwerben sie automatisch das Daueraufenthaltsrecht für diesen Staat. Auf Antrag wird ihnen eine Daueraufenthaltsbescheinigung ausgestellt.

Der Aufenthalt gilt auch dann noch als ununterbrochen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

  • Vorübergehende Abwesenheit (unter sechs Monaten)
  • Längere Abwesenheit (wegen Erfüllung militärischer Pflichten)
  • Eine einzige Abwesenheit von zwölf aufeinander folgenden Monaten aus wichtigen Gründen wie Schwangerschaft und Geburt, schwere Krankheit, Beschäftigung, Berufsausbildung oder berufliche Entsendung in ein anderen Staat

Achtung

Leben Studentinnen/Studenten länger als zwei Jahre in Folge außerhalb des Staates, können sie ihr Daueraufenthaltsrecht verlieren.

Bei ihrem Aufenthalt sollten Studentinnen/Studenten dieselben Rechte wie Staatsangehörige unter denselben Bedingungen genießen.

Weiterführende Links

Aufenthaltsrechte für Studierende (→ Your Europe)

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion