Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Fischen in der Steiermark – Rechte des Fischereiaufsichtsorgans
Die Fischereiaufsichtsorgane des Landes Steiermark sind in Ausübung ihres Dienstes unter anderem befugt,
- Vorbeugemaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen zu setzen,
- Ermahnungen auszusprechen,
- bei Vorliegen bestimmter Verwaltungsübertretungen (z.B. Elektrofischfang ohne Ausnahmebewilligung, Fischstechen etc.) Gegenstände zu beschlagnahmen sowie
- Personen, die fischen, ohne den Nachweis einer gültigen Fischerkarte, Fischergastkarte oder eines Erlaubnisscheins erbringen zu können, die ungültigen Dokumente abzunehmen.
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion