Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Konkursantrag ohne Kostenvorschuss
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die meisten Schuldnerinnen/Schuldner können den Kostenvorschuss bei Konkursantragstellung nicht bezahlen. Der Privatkonkurs ist dann zwar trotzdem möglich, jedoch muss die Schuldnerin/der Schuldner strenge formale Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
Die Schuldnerin/der Schuldner muss
- ein genaues Vermögensverzeichnis nach § 185 IO (Formular zum Download) und
- einen zulässigen Zahlungsplan vorlegen sowie
- ein Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung beantragen, wobei zu bescheinigen ist, dass die Bezüge die Kosten des Verfahrens decken.
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz