Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Begriffe mit M

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Miteigentum

Miteigentum bedeutet, dass mehrere Personen an derselben Sache Eigentum haben. Miteigentum kann durch einen privaten Vertrag, durch das Gesetz oder durch eine letztwillige Verfügung entstehen.

Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion