Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Gebührenbefreiungen und Vergünstigungen

Tipp:

Bei geringem Einkommen kann bei der zuständigen Krankenkasse (Dachverband der Sozialversicherungsträger) um Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Service-Entgelt für die e-card angesucht werden. Ebenso ist die Befreiung vom ORF-Beitrag  inkl. Anspruch auf Strom-Sozialtarif, Zuschussleistung Telefon, EAG-Kostenbefreiung möglich.

Letzte Aktualisierung: 14.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion