Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Versicherungen

Er- und Ablebensversicherungen können als Sicherheit zugunsten der Kreditgeberin/des Kreditgebers abgetreten werden. Das heißt, dass im Falle des Ablebens der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers zuerst der offene Kreditbetrag durch die Versicherung beglichen wird. Erst dann erhalten die Begünstigten den Rest der Versicherungssumme.

Wer bereits eine bestehende Er- und Ablebensversicherung hat, kann diese – nach einer eventuell notwendigen Erhöhung der Versicherungssumme – der Bank als Sicherheit anbieten.

Letzte Aktualisierung: 1. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion