Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Sozialversicherung

  • Besteht im Herkunftsstaat eine aufrechte Krankenversicherung, so bietet diese auch beim Aufenthalt in Österreich Versicherungsschutz. Die Europäische Krankenversicherungskarte muss mitgenommen werden.
  • Besteht keine aufrechte Krankenversicherung im Herkunftsstaat, ist der Abschluss einer Krankenversicherung notwendig.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion