Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Erben und Vererben
Wer erbt wie viel? Was kann eine letztwillige Verfügung daran ändern?
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Letzte Aktualisierung: 15. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion