Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Armenisch-apostolische Kirche in Österreich – Eintritt und Übertritt 

Allgemeine Informationen

Wer als ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger nach Österreich kommt und in ihrem/seinem Heimatland bereits nach armenisch-apostolischem Ritus getauft wurde, wird nach erfolgter Meldung bei der Armenisch-apostolischen Kirche automatisch Mitglied der österreichischen Religionsgesellschaft.

Wer nicht nach armenisch-apostolischem Ritus getauft wurde, also von einer anderen Religion in die armenisch-apostolische Kirche in Österreich übertreten möchte, muss schriftlich ein Ansuchen um Aufnahme in die Kirchengemeinde stellen. Daraufhin erhält sie/er entsprechenden Unterricht in den Glaubensgrundsätzen der armenisch-apostolischen Kirche.

Die Taufe wird bei Personen anerkannt, die bereits nach christlichem Ritus getauft wurden. Erfolgt ein Übertritt von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zur armenisch-apostolischen Kirche, wird die Eintretende/der Eintretende getauft.

Erforderliche Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Bei Kindern, von denen nur ein Elternteil der armenisch-apostolischen Kirche in Österreich zugehörig ist, entscheiden die Eltern, nach welchem Ritus sie ihr Kind taufen lassen möchten.

Weiterführende Links

Armenisch-apostolische Kirche ( AAKG)

Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion