Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Wer darf Soziale Netzwerke nutzen?
Grundsätzlich stehen Soziale Netzwerke ab einem bestimmten Alter jeder/jedem offen. Jedoch müssen die Nutzungsbestimmungen des jeweiligen Netzwerks berücksichtigt werden.
Auf den meisten Plattformen beträgt das Mindestalter 13 Jahre (z.B. Facebook). Bei Xing etwa ist Volljährigkeit Voraussetzung für eine Anmeldung.
In vielen Nutzungsbestimmungen wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben wahrheitsgetreu gemacht werden müssen. Die Überprüfung der Altersangaben ist jedoch schwierig.
Tipp
Tipps, wie Eltern mit dem Thema Soziale Netzwerke umgehen können, finden sich im Broschürenservice auf den Seiten von Saferinternet.at.
Nähere Informationen zu den Nutzungsbestimmungen finden sich auf den Seiten von Facebook und Xing.
Weiterführende Links
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