Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Einsichtnahme bei Notaren

Notarinnen/Notare können in der Funktion als Gerichtskommissärinnen/Gerichtskommissäre Einsicht in das Grundbuch gewähren, Grundbuchsauszüge herstellen und auch beglaubigen. Für diese Leistung haben Notarinnen/Notare Anspruch auf die gleichen Gebühren, die auch von Gerichten für Grundbuchsauszüge erhoben werden.

Notarsuche (→ ÖNK)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz