Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Pfandrecht
Das Pfandrecht dient der dinglichen Sicherung einer gültigen Forderung, d.h. es gewährt der Gläubigerin/dem Gläubiger das dingliche Recht zur Hereinbringung der Forderung auf eine bestimmte Sache der Schuldnerin/des Schuldners.
Das Pfandrecht wird erworben durch
- Grundbuchseintragung bei unbeweglichen Sachen,
- "körperliche" Übergabe bei beweglichen Sachen.
Beispiel
Eine Gläubigerin/ein Gläubiger hat das Recht, auf die Liegenschaft einer Schuldnerin/eines Schuldners bis zur Höhe der im Grundbuch eingetragenen Summe zuzugreifen.
Letzte Aktualisierung: 5. März 2024
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