Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Zustimmung der Eltern
Für bestimmte Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen verlangen die Gesetze die ausdrückliche Zustimmung beider Elternteile, beispielsweise für:
- Änderung des Namens
- Erwerb der Staatsbürgerschaft bzw. Verzicht auf die Staatsbürgerschaft
- Vorzeitige Lösung eines Lehrvertrages (→ USP), Ausbildungsvertrages oder Dienstvertrages
- Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind
Letzte Aktualisierung: 12. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion