Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Allgemeines zur Strafhaft
Als Strafhaft wird jede Haft bezeichnet, die aufgrund eines rechtskräftigen Strafurteils vollzogen wird. Wenn das Gericht (→ BMJ) im Urteil eine unbedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen oder die bedingte Nachsicht einer Freiheitsstrafe widerrufen hat, wird der Strafvollzug angeordnet.
Ein Strafvollzug wird auch dann angeordnet, wenn der Verurteilte eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die verhängte Geldstrafe vom Verurteilten nicht bezahlt wurde.
Verurteilte, die sich auf freiem Fuß befinden, werden schriftlich aufgefordert, die Strafe innerhalb eines Monats anzutreten.
Nähere Informationen zur "bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
- Strafvollzugsgesetz (StVG)
- Strafprozessordnung (StPO)
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
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