Kundmachung Örtliches Raumordnungsprogramm 1993 - ÖEK 2014
22. Änderung
Der Gemeinderat beabsichtigt, das Örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern.
Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 4 iVm § 24 Abs.5 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen,
das ist in der Zeit vom 07. September bis 19. Oktober 2022 am Gemeindeamt zur allgemeinen
Einsicht aufgelegt.
Die Unterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde (http://www.weistrach.gv.at)
und der Homepage des Raumplanungsbüros (http://www.kommunaldialog.at) kostenlos und
anonym zum Download bereit.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms
in Erwägung zu ziehen.
Der Gemeinderat beabsichtigt, in der Katastralgemeinde Holzschachen den Teilbebauungsplan
„Holzschachen“ abzuändern.
Der Entwurf wird gemäß § 34 Abs. 2 iVm § 33 Abs.1 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 neuerlich durch
sechs
Wochen, das ist in der Zeit vom 07. September bis 19. Oktober 2022 zur allgemeinen Einsicht
während der Amtsstunden am Gemeindeamt aufgelegt.
Die Unterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde (http://www.weistrach.gv.at)
und der Homepage des Raumplanungsbüros (http://www.kommunaldialog.at) kostenlos und
anonym zum Download bereit.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen.
Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms
in Erwägung zu ziehen.
Kundmachung Auflage.pdf
Dienstag, 06. September 2022