Der Entwurf zur 24. Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes lag vom 10. April 2026 bis zum 22. Mai 2026 zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Die Änderung wird als beschleunigtes Verfahren im Sinne §25a Abs 1 NÖ ROG 2014 durchgeführt, daher bedarf sie keiner Genehmigung der Landesregierung.
Während der Auflagefrist sind folgende Stellungnahmen eingelangt:
• Land NÖ WA1 (Wasserrecht und Schifffahrt):
• Land NÖ ST3 (Landesstraßenverwaltung):
Die Stellungnahmen führen zu keinen Änderungen zwischen Auflageentwurf und Beschlussplan.
In der Sitzung stehen dem Gemeinderat folgende Unterlagen zur Verfügung:
• Weistrach ÖROP 1993, 24. Änderung Entwurf-Auflage
• Weistrach ÖROP 1993, 24. Änderung Übersicht Gemeinderat samt Stellungnahmen und Erläuterungen
• Fachvorschlag Plan und Bericht, ÖROP 1993, 24. Änderung Beschluss (Blatt 2)
Das Raumplanungsbüro empfiehlt keine Änderungen gegenüber dem Entwurf.
Die Beschlussunterlagen liegen digital und analog vor.