Drittstaatsangehöriger

Drittstaatsangehörige sind Personen, die

  • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
  • noch sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
  • noch Schweizerinnen/Schweizer

sind.

Hinweis

Die Schweiz ist weder EU- noch EWR-Mitglied und damit ein Drittstaat. Da sie jedoch durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/ EWR-Bürgern gleichgestellt.

Weiterführende Links

Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich

Letzte Aktualisierung: 13. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion