Dienstvertrag
Mit einem Dienstvertrag wird ein Dienstverhältnis begründet (im Arbeitsrecht gewöhnlich als Arbeitsverhältnis bezeichnet). Dienstverhältnis bedeutet, dass die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer Arbeitsleistungen schuldet, während im Gegenzug die Dienstgeberin/der Dienstgeber Entgelt schuldet.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 13. März 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion