KUNDMACHUNG

Örtliches Raumordnungsprogramm 1993 - ÖEK 2014 23. Änderung

Der Gemeinderat beabsichtigt das Örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinden Grub, Hartlmühl, Holzschachen, Rohrbach und Weistrach abzuändern.


Der Entwurf wird gemäß § 25a Abs. 1 iVm §§ 24, 25 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

von 07.07.2025 bis 18.08.2025

im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Die Unterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde http://www.weistrach.gv.at und der Homepage des Raumplanungsbüros http://www.kommunaldialog.at kostenlos und anonym zum Download bereit.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.


Kundmachung Amtstafel.pdf

Donnerstag, 03. Juli 2025