KUNDMACHUNG
Örtliches Raumordnungsprogramm 1993 - ÖEK 2014 23. Änderung
Der Gemeinderat beabsichtigt das Örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinden Grub, Hartlmühl, Holzschachen, Rohrbach und Weistrach abzuändern.
Der Entwurf wird gemäß § 25a Abs. 1 iVm §§ 24, 25 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit
von 07.07.2025 bis 18.08.2025
im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Die Unterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde http://www.weistrach.gv.at und der Homepage des Raumplanungsbüros http://www.kommunaldialog.at kostenlos und anonym zum Download bereit.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.
Kundmachung Amtstafel.pdf
Donnerstag, 03. Juli 2025