Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Namensänderung: Jagdkarte

Jede Namensänderung muss der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: Magistratische Bezirksämter (→ Stadt Wien)), bei der die Jagdkarte gelöst wurde, gemeldet werden.

Meist genügt ein formloses Schreiben unter Bekanntgabe der Mitgliedsnummer und des neuen Namens (eventuell Kopie der Heiratsurkunde).

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion