Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

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Eine Anzeige ist die Meldung eines Sachverhaltes bei der zuständigen Behörde.

Eine Behörde kann aber auch ohne Vorliegen einer Anzeige von Amts wegen tätig werden.

Beispiel

Letzte Aktualisierung: 18. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion