Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
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Eine Anzeige ist die Meldung eines Sachverhaltes bei der zuständigen Behörde.
Beispiel
Eine Behörde kann aber auch ohne Vorliegen einer Anzeige von Amts wegen tätig werden.
Beispiel
- Strafanzeige
- Anzeige wegen einer Verwaltungsübertretung
Letzte Aktualisierung: 18. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion