Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Sozialentschädigung Allgemeines
Muss der Staat meinen Schaden ausgleichen, wenn ich ihn im Zusammenhang mit Maßnahmen des Staats erlitten habe?
Unter dem Begriff Sozialentschädigung (auch "Versorgungswesen" genannt) versteht man die finanzielle Abgeltung von Schäden, die Personen im Zusammenhang mit Maßnahmen des Staates oder in Bereichen, in denen der Staat eine besondere Verantwortung wahrzunehmen hat, erlitten haben.
Sozialentschädigungen gibt es für folgende Personen:
- Verbrechensopfer (→ SMS)
- Opfer der politischen Verfolgung 1933 - 1945 (Opferfürsorge) (→ SMS)
- Kriegsopfer und Kriegsgefangene (→ SMS)
- Heeresbeschädigte (→ SMS)
- Personen, die Impfschäden erlitten haben (→ SMS)
- Contergan-Opfer (→ SMS)
- Opfer von Gewalt in Heimen, Pflegefamilien und Krankenanstalten (→ SMS)
Formulare zu diesem Thema
Letzte Aktualisierung: 12. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz