Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Abgängigkeitsanzeige

Sinnverwandter Begriff: Vermisstenanzeige

Eine Abgängigkeitsanzeige einer vermissten Person kann bei der Polizeiinspektion des Wohnortes bzw. letzten Aufenthaltsortes der/des Abgängigen erstattet werden.

Für die Anzeige ist es notwendig, über persönliche Merkmale (z.B. Körpergröße, Aussehen, Kleidung), den Freundes- und Bekanntenkreis, Beruf, Hobbys der vermissten Person Bescheid zu wissen und eventuell über ein Lichtbild zu verfügen.

Ausführliche Informationen zum Thema "Abgängigkeitsanzeige" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion