Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag konnte bis zur Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2018 geltend gemacht werden. Seit dem Jahr 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag.

Letzte Aktualisierung: 9. September 2024

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