Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Finanzielle Unterstützung mit Kindern Für Eltern gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungen, wie beispielsweise die Familienbeihilfe.
Familienbeihilfe
Mehrkindzuschlag
Den Mehrkindzuschlag können Eltern mit drei oder mehr Kindern erhalten. Der Mehrkindzuschlag beträgt monatlich 23,30 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Er muss für jedes Kalenderjahr gesondert geltend gemacht werden und wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt bzw. bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Mehr Info zu Mehrkindzuschlag
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld müssen beantragt werden. Sie werden nicht automatisch ausgezahlt.
Es sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Ein gemeinsamer dauerhafter Haushalt mit dem Kind
- Durchführung und Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen (Mutter-Kind-Pässe behalten ihre Gültigkeit und gelten als Eltern-Kind-Pässe weiter)
- Anspruch auf Familienbeihilfe und tatsächlicher Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
- Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil
- Der Zuverdienst darf die jeweilige Zuverdienstgrenze nicht übersteigen
- Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
- Rechtmäßige Niederlassung in Österreich
Beim Kinderbetreuungsgeld gibt es zwei Systeme zur Auswahl. Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wird auch jenen Eltern gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind/waren. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld steht jenen Eltern zur Verfügung, die erwerbstätig sind und sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen.
Mehr Info zu Kinderbetreuungsgeld
Sonstige Beihilfen und Unterstützungen für Eltern
Es gibt steuerliche Begünstigungen in Form von Absetz- und Freibeträgen für Familien. Außerdem kann der Familienbonus Plus beantragt werden. Der Familienbonus Plus ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der die jährliche Steuerlast von Eltern um bis zu 2.000 Euro pro Kind reduziert.
Mehr Info zu Absetz- und Freibeträgen und zu Familienbonus Plus
Weitere Informationen
- Familienbeihilfen-Rechner (→ BKA – Sektion Familien und Jugend)
- Pauschales Kinderbetreuungsgeld − Antrag
- Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld – Antrag
- Kinderbetreuungsgeld-Online-Rechner (→ BKA)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt