Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
EU - Grundfreiheiten der Europäischen Union
Die vier Grundfreiheiten der Europäischen Union stellen die Grundlage des Binnenmarkts dar. Zu den Grundfreiheiten zählen:
- Dienstleistungsverkehrsfreiheit
Die Dienstleitungsverkehrsfreiheit ermöglicht Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern die freie, grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt ohne Beeinträchtigung aufgrund von Staatsangehörigkeit - Kapitalverkehrsfreiheit
Die Kapitalverkehrsfreiheit ermöglicht durch eine Liberalisierung des Kapitalverkehrs den Transfer von Geldern und Wertpapieren in beliebiger Höhe zwischen den Mitgliedstaaten (und zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten) - Personenverkehrsfreiheit
Die Personenverkehrsfreiheit ermöglicht Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern prinzipiell in einem anderen Mitgliedstaat zu wohnen und zu arbeiten - Warenverkehrsfreiheit
Die Warenverkehrsfreiheit ermöglicht, dass Waren im gesamten Binnenmarkt frei zirkulieren können
Letzte Aktualisierung: 8. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion