Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

EU - Grundfreiheiten der Europäischen Union

Die vier Grundfreiheiten der Europäischen Union stellen die Grundlage des Binnenmarkts dar. Zu den Grundfreiheiten zählen:

  • Dienstleistungsverkehrsfreiheit
    Die Dienstleitungsverkehrsfreiheit ermöglicht Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern die freie, grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt ohne Beeinträchtigung aufgrund von Staatsangehörigkeit
  • Kapitalverkehrsfreiheit
    Die Kapitalverkehrsfreiheit ermöglicht durch eine Liberalisierung des Kapitalverkehrs den Transfer von Geldern und Wertpapieren in beliebiger Höhe zwischen den Mitgliedstaaten (und zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten)
  • Personenverkehrsfreiheit
    Die Personenverkehrsfreiheit ermöglicht Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern prinzipiell in einem anderen Mitgliedstaat zu wohnen und zu arbeiten
  • Warenverkehrsfreiheit
    Die Warenverkehrsfreiheit ermöglicht, dass Waren im gesamten Binnenmarkt frei zirkulieren können
Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion