Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Schmerzengeld
Sinnverwandter Begriff: Schmerzensgeld
Schmerzengeld ist eine Form des Schadenersatzes nach einer Körperverletzung. Im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch lautet der Begriff "Schmerzengeld" (ohne "s"), umgangssprachlich wird jedoch meist der Begriff "Schmerzensgeld" verwendet.
Bei Schmerzen aufgrund einer Körperverletzung (z.B. nach einem Verkehrsunfall) handelt es sich um einen sogenannten immateriellen (ideellen), d.h. nicht in Geld messbaren Schaden. Dieser soll durch die Zahlung von Schmerzengeld abgegolten werden. Die Abgeltung erfolgt für körperliche und seelische Schmerzen, und zwar sowohl für bereits erlittene als auch für künftige, noch zu erwartende Schmerzen.
Die Höhe des Schmerzengeldes wird von einem Gericht und in der Regel aufgrund eines Sachverständigengutachtens festgesetzt. Dazu werden meist "Tagsätze" angewendet, die je nach Intensität der Schmerzen unterschiedlich hoch sind. Bei schweren Verletzungen mit gravierenden Dauerfolgen erfolgt die Berechnung meist anhand von "Schmerzengeldtabellen".
Ausführliche Informationen zum Thema "Pauschalentschädigung für Schmerzengeld" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion