Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Leistungen der Pensionsversicherung
Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger in der Pensionsversicherung
Im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung sind im Falle eines Haushaltsunfalls die folgenden Sozialversicherungsträger als Pensionsversicherungsträger zuständig:
- Pensionsversicherung (→ PV)
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (→ BVAEB)
- Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (→ SVS)
Maßnahmen bei Unfall im Rahmen der Pensionsversicherung
Folgende Leistungen können – im Falle eines Haushaltsunfalls – aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Pensionsversicherung erbracht werden:
- Maßnahmen der Rehabilitation
- Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit
- Witwenpension/Witwerpension bzw. Pension für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/Partner
- Waisenpension
- Pflegegeld
Weiterführende Links
Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger in der Pensionsversicherung (→ PV)
Letzte Aktualisierung: 16. September 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz