Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!

Leistungen der Pensionsversicherung

Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger in der Pensionsversicherung

Im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung sind im Falle eines Haushaltsunfalls die folgenden Sozialversicherungsträger als Pensionsversicherungsträger zuständig:

Maßnahmen bei Unfall im Rahmen der Pensionsversicherung

Folgende Leistungen können – im Falle eines Haushaltsunfalls – aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Pensionsversicherung erbracht werden:

Weiterführende Links

Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger in der Pensionsversicherung (→ PV)

Letzte Aktualisierung: 16. September 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz