Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Islamische Trauung
Allgemeine Informationen
Die islamische Trauung erfolgt durch die Erklärung vor einer "theologisch bewanderten" und "moralisch gefestigten" Persönlichkeit und in der Anwesenheit von zumindest zwei Zeugen, die Ehe eingehen zu wollen. Muslimische Männer dürfen jüdische und christliche Frauen heiraten. Muslimische Frauen dürfen jedoch keine nicht-muslimischen Männer heiraten. Die islamische Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist nicht möglich.
Hinweis
Eine in Österreich bloß kirchliche (konfessionelle) Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig.
Zuständige Stelle
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich nimmt islamische Eheschließungen vor.
Erforderliche Unterlagen
- Gültige Pässe beider Ehepartner
- Meldezettel beider Ehepartner
- Geburtsurkunden beider Ehepartner
- Bei bestehender Vorehe: Scheidungspapiere der Vorehe
Hinweis
Vor der islamischen Eheschließung wird grundsätzlich auf dem Standesamt geheiratet.
Weiterführende Links
Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (→ IGGÖ)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion