Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen. Bitte wählen Sie aus dem Menü links!
Meldepflicht
- Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes"
- Ummeldung – bisheriger Hauptwohnsitz soll zum "Nebenwohnsitz" werden oder umgekehrt
- Abmeldung eines bestehenden Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes"
Aktuelle Informationen über Meldepflicht bei einem Umzug, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung etc.
Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion